RS Vwgh 1992/3/2 90/15/0143

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Veröffentlicht am 02.03.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z9 litc;

Rechtssatz

Was der Versicherer nicht als Versicherungsentgelt iSd § 3 Versicherungssteuergesetz erhält, stellt bei ihm ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt dar, sofern damit eine selbständige Leistung des Versicherers beglichen wird (Hinweis Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 6 Anm 185, Bundy, Das Umsatzsteuergesetz, § 4 Anm 39a, Strack, Die Umsatzsteuer 127/490). Dies folgt aus dem Grundsatz der Leistungseinheit und der Maßgeblichkeit der Hauptforderung. (Hinweis E 17.9.1990, 89/15/0048; E 17.9.1990, 89/15/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150143.X01

Im RIS seit

17.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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