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L94018 Gemeindesanitätsdienst Sprengelärzte VorarlbergNorm
ASVG §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0152 3 (hier Gemeindearzt)Stammrechtssatz
Die Erteilung von (nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung an sich unterscheidungskräftigen) Weisungen bezüglich arbeitsbezogenes Verhalten unterbleibt in der Regel dann, wenn und sobald der Arbeitnehmer von sich aus weiß, wie er sich im Betrieb des Dienstgebers zu bewegen und zu verhalten hat (Hinweis E 25.2.1988, 86/08/0242); in diesen Fällen äußert sich das Weisungsrecht in Form von Kontrollrechten ("stille Autorität des Arbeitgebers"; Hinweis E 25.5.1987, 83/08/0128).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Ärzte und TierärzteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080026.X03Im RIS seit
11.07.2001