RS Vwgh 1992/5/12 91/08/0026

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Veröffentlicht am 12.05.1992
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Index

L94018 Gemeindesanitätsdienst Sprengelärzte Vorarlberg
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
GdSanG Vlbg 1971 §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0152 3 (hier Gemeindearzt)

Stammrechtssatz

Die Erteilung von (nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung an sich unterscheidungskräftigen) Weisungen bezüglich arbeitsbezogenes Verhalten unterbleibt in der Regel dann, wenn und sobald der Arbeitnehmer von sich aus weiß, wie er sich im Betrieb des Dienstgebers zu bewegen und zu verhalten hat (Hinweis E 25.2.1988, 86/08/0242); in diesen Fällen äußert sich das Weisungsrecht in Form von Kontrollrechten ("stille Autorität des Arbeitgebers"; Hinweis E 25.5.1987, 83/08/0128).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Ärzte und Tierärzte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080026.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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