RS Vwgh 1992/5/20 91/01/0202

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Es muß den Ausführungen des Asylwerbers entnommen werden können, welche Maßnahmen der staatlichen Behörden im nahen zeitlichen Konnex mit seiner Ausreise stehen, um als Verfolgung im Sinne der Konvention gewertet zu werden

(Hinweis E 18.12.1991, 91/01/0164).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010202.X02

Im RIS seit

20.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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