RS Vwgh 1992/5/20 92/01/0485

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs2;

Rechtssatz

Der Schutzzweck der anzuwendenden Vorschriften, wie schon das im § 6 Abs 1 Z 2 WaffG normierte Erfordernis des vorsichtigen und sachgemäßen Umfangs mit Waffen und deren sorgfältige Verwahrung zeigt, umfaßt auch die Hintanhaltung der Folgen fahrlässigen Verhaltens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010485.X04

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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