RS Vwgh 1992/5/25 91/15/0143

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Veröffentlicht am 25.05.1992
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §3 Abs1;
UStG 1972 §3 Abs9;
WEG 1975 §1;

Rechtssatz

Auf Grund des Wohnungseigentumsvertrages ergibt sich ein Leistungsaustausch zwischen der Miteigentümergemeinschaft und den einzelnen Miteigentümern dergestalt, daß letzteren jeweils das Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung durch Übergabe eingeräumt wurde, was aber nach der E vom 8.4.1991, 88/15/0137, zum Ausdruck gebrachten Ansicht für die Unternehmereigenschaft umsatzsteuerrechtlich ausschlaggebend ist. Zu beachten ist dabei allerdings, daß aus dem zitierten Erkenntnis auch deutlich wird, daß dieser Leistungsaustausch die Unternehmereigenschaft nur unter der Voraussetzung zu begründen vermag, daß (in Zukunft) Wohnungseigentum tatsächlich verbüchert und damit wirksam gegründet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150143.X04

Im RIS seit

25.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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