RS Vwgh 1992/6/29 91/15/0147

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Veröffentlicht am 29.06.1992
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Index

23/04 Exekutionsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §18 Z5;
EO §42 Abs1 Z8;
EO §68;

Beachte

Besprechung in AnwBl 10/1992, S 748-750

Rechtssatz

Gegen Vorgänge des Vollstreckungsvollzuges kennt auch die AbgEO - wie sich aus ihrem § 18 Z 5 (der dem § 42 Abs 1 Z 8 EO nachgebildet ist) eindeutig ergibt - das Institut der Vollzugsbeschwerde (entsprechend der Beschwerde gemäß § 68 EO). Damit steht aber betreffend Vorgänge des Exekutionsvollzuges dieses im Verwaltungsverfahrensrecht regelte Instrument zur Verfügung, mit welchem Abhilfe verlangt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150147.X04

Im RIS seit

29.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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