RS Vwgh 1992/7/8 92/03/0140

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Veröffentlicht am 08.07.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0123 3

Stammrechtssatz

Ein Gasthausparkplatz steht - selbst bei Anbringung eines Schildes mit dem Hinweis "Parkplatz nur für Gäste" - der Öffentlichkeit insoweit zur allgemeinen Verfügung, als grundsätzlich jedermann "Gast" des Gasthauses werden und als solcher den Parkplatz benützen kann

(Hinweis E 3.10.1990, 90/02/0094, 0095).

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992030140.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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