RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0047

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Veröffentlicht am 08.10.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ABGB §1151;
ARG 1984 §3 Abs2;
StGB §34 Z12;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;
VStG §5 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausführungen, daß der Arbeitgeber im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs 2 ARG Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Abschlusses von Werkverträgen außerhalb bereits bestehender Arbeitsverhältnisse (hier zur Durchführung von Inventurarbeiten) hätte haben müssen und ihm daher der besondere Milderungsgrund gem § 34 Z 12 StGB

(iVm § 19 Abs 2 VStG) nicht zukommt.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180047.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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