RS Vfgh 1985/6/17 B373/82

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Veröffentlicht am 17.06.1985
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Index

32 Steuerrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litd

Rechtssatz

UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litd; fälschliche Unterstellung eines gleichheitswidrigen Inhaltes durch die Annahme, daß die Leistung eines Notariatssubstituten keinesfalls die eines Notars sei; davon ausgehend mangelhafte Ermittlung der Frage, welcher Natur das Entgelt für die Leistungen des Substituten sei; Verletzung im Gleichheitsrecht

Entscheidungstexte

Schlagworte

Umsatzsteuer, Steuersätze (Umsatzsteuer), Notare

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B373.1982

Dokumentnummer

JFR_10149383_82B00373_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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