RS Vwgh 1992/10/22 92/18/0342

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §9;
VStG §21 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/28 91/19/0225 6

Stammrechtssatz

Fehlt ein funktionierendes Kontrollsystem bezüglich der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften, kann von einem geringfügigen Verschulden des Besch nicht gesprochen werden (Hinweis E 15.4.1991, 90/19/0501).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180342.X06

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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