RS Vwgh 1992/11/4 92/01/0591

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Veröffentlicht am 04.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/08 92/01/0016 1

Stammrechtssatz

Mit der Behauptung, wegen des Verdachts der Spionage mehrfach verhaftet und aus dem Militärdienst entlassen worden zu sein, macht der Asylwerber keinen der in der Flüchtlingskonvention aufgezählten, für die Flüchtlingseigenschaft maßgeblichen Gründe geltend, da es sich um eine Form der Kriminalität handelt, die auch in tratditionsgemäß demokratischen Ländern strafrechtlich verfolgt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010591.X01

Im RIS seit

04.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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