RS Vwgh 1992/11/11 92/02/0161

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Veröffentlicht am 11.11.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/19 85/18/0174 11

Stammrechtssatz

Ein bloßes "unfallsbedingtes Anhalten" kann nicht mit dem "Anhalten" im Sinne des § 4 Abs 1 lit a StVO gleichgesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020161.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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