RS Vwgh 1992/11/12 92/18/0439

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Veröffentlicht am 12.11.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;
FrPolG 1954 §3 Abs3 idF 1987/575;
StGB §125;
StGB §83;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Umstand, daß dem Fremden nach seiner ersten gerichtlichen Verurteilung (hier: wegen Vergehen der Körperverletzung und der Sachbeschädigung) die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes für den Fall weiterer Gesetzesverstöße angedroht wurde, ist durchaus geeignet, die gegen seinen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet sprechenden öffentlichen Interessen zu verstärken, wenn er trotz der genannten Androhung erneut straffällig wird (Hinweis E 29.6.1992, 92/18/0243, E 9.7.1992, 92/18/0207).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180439.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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