RS Vfgh 1985/9/26 B805/83

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Veröffentlicht am 26.09.1985
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Index

25 Strafprozeß, Strafvollzug
25/02 Strafvollzug

Norm

MRK Art3
MRK Art8
StVG §95

Rechtssatz

StVG; in §95 normierte "schonende" Überwachung der Besuche von Strafgefangenen - kein Verstoß der Regelung gegen Art3 und Art8 Abs1 MRK; keine Verletzung in den nach Art3 und Art8 MRK gewährleisteten Rechten dadurch, daß Gespräche einer Strafgefangenen mit Besuchern (nur Verwandte) nicht nur überwacht, sondern auch aufgezeichnet und einer Auswertung unterzogen werden

Entscheidungstexte

Schlagworte

Strafvollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B805.1983

Dokumentnummer

JFR_10149074_83B00805_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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