Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / sonstige KlagenRechtssatz
Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer im Zuge eines Verwaltungsverfahrens als Sicherheit erlegten Betrages nach Verstreichen der dreimonatigen Frist des §37 Abs2 VStG 1950 (idF vor der Nov. BGBl. 176/1983); nach Rückzahlung der Sicherheitsleistung auf Kostenersatz eingeschränktes Klagebegehren gerechtfertigt; Kostenersatz gemäß §41 VerfGG und §41 Abs2 ZPO tarifmäßig zu bestimmenArt137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer im Zuge eines Verwaltungsverfahrens als Sicherheit erlegten Betrages nach Verstreichen der dreimonatigen Frist des §37 Abs2 VStG 1950 in der Fassung vor der Nov. Bundesgesetzblatt 176 aus 1983,); nach Rückzahlung der Sicherheitsleistung auf Kostenersatz eingeschränktes Klagebegehren gerechtfertigt; Kostenersatz gemäß §41 VerfGG und §41 Abs2 ZPO tarifmäßig zu bestimmen
Schlagworte
VfGH / Klagen, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:A5.1982Dokumentnummer
JFR_10149073_82A00005_01