RS Vfgh 1985/9/27 B328/80

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Veröffentlicht am 27.09.1985
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44 Zivildienst
44/01 Zivildienst

Norm

B-VG Art82 Abs2 / Sachentscheidung ZivildienstG §5 Abs1

Beachte

ähnlich B82/80 vom selben Tag

Rechtssatz

ZivildienstG; Zurückweisung des Antrages auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung wegen Fristversäumnis gemäß §5 Abs1 idF vor der Nov. BGBl. 496/1980 nach Kundmachung der teilweisen Aufhebung des §5 Abs1 durch den VfGH, jedoch vor Inkrafttreten der Aufhebung; kein Entzug des gesetzlichen RichtersZivildienstG; Zurückweisung des Antrages auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung wegen Fristversäumnis gemäß §5 Abs1 in der Fassung vor der Nov. Bundesgesetzblatt 496 aus 1980, nach Kundmachung der teilweisen Aufhebung des §5 Abs1 durch den VfGH, jedoch vor Inkrafttreten der Aufhebung; kein Entzug des gesetzlichen Richters

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zivildienst, Verwaltungsverfahren, Fristen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B328.1980

Dokumentnummer

JFR_10149073_80B00328_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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