RS Vfgh 1985/9/27 B516/80

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Veröffentlicht am 27.09.1985
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Index

50 Gewerberecht
50/01 Gewerbeordnung 1973

Norm

B-VG Art83 Abs2
GewO 1973 §340 Abs2

Rechtssatz

GewO 1973 §340 Abs2; Zurückweisung einer Berufung der Innung der Optiker in der Sektion Gewerbe der Kammer der gewerblichen Wirtschaft gegen einen positiven gewerberechtlichen Bescheid; kein Berufungsrecht der Innung; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gewerberecht, Verwaltungsverfahren Berufung, Parteistellung Gewerberecht, Amtspartei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B516.1980

Dokumentnummer

JFR_10149073_80B00516_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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