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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die vom Asylwerber angeführte, als Verfolgung angesehene "Vernichtung seines Hauses" kommt als Furcht vor Verfolgung iSd Genfer Flüchtlingskonvention nicht in Betracht, da der vorgetragene Sachverhalt keinen Anhaltspunkt dahin bietet, daß es sich um eine den staatlichen Stellen zuzurechnende Maßnahme gehandelt hat (Hinweis E 23.9.1992, 92/01/0102).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010486.X02Im RIS seit
30.11.1992