RS Vwgh 1992/11/30 92/01/0486

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Veröffentlicht am 30.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die vom Asylwerber angeführte, als Verfolgung angesehene "Vernichtung seines Hauses" kommt als Furcht vor Verfolgung iSd Genfer Flüchtlingskonvention nicht in Betracht, da der vorgetragene Sachverhalt keinen Anhaltspunkt dahin bietet, daß es sich um eine den staatlichen Stellen zuzurechnende Maßnahme gehandelt hat (Hinweis E 23.9.1992, 92/01/0102).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010486.X02

Im RIS seit

30.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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