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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KriegsmaterialV 1977 §1 Z2 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/11/0098 3 (hier: Selbst ein nicht zeitgemäßes Kriegslandfahrzeug, ein Halbkettenfahrzeug aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges fällt unter den Begriff des Kriegsmaterials iSd § 28a Abs 2 WaffG).Stammrechtssatz
Ausf zur Ermessensübung nach § 28a Abs 2 iVm § 7 WaffG (Hinweis E 8.11.1988, 88/11/0227) (hier: Selbst veraltete vollautomatische Schußwaffen seien auf Grund ihrer Funktionsweise und Wirkungsweise als gefährlich anzusehen. Ihr Besitz durch Privatpersonen stelle generell eine Sicherheitsgefährdung dar, weil damit gerechnet werden müsse, daß sie unter Umständen gegen Sicherheitsorgane eingesetzt würden, die ihrerseits im Normalfall nicht mit solchen leistungsstarken Waffen ausgerüstet seien).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110105.X01Im RIS seit
08.08.2001Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009