RS Vwgh 1993/1/28 92/04/0195

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1993
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z60;
VStG §7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/25 91/04/0258 1

Stammrechtssatz

In § 367 Z 60 GewO wird das Tatverhalten durch zwei Alternativtatbestände umschrieben, von denen der eine darauf abstellt, daß "sich" eine Person "durch einen anderen eine Tätigkeit besorgen läßt", während die andere Tatbestandsalternative darauf abstellt, daß eine Person "einen anderen zu einer Tätigkeit veranlaßt" (Hinweis E 10.9.1991, 90/04/0332). Beim zweiten Tatbestand handelt es sich um eine lex specialis zur entsprechenden Bestimmung des § 7 VStG (Hinweis E 22.3.1988, 87/04/0166).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040195.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten