RS Vwgh 1993/2/17 92/01/0941

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0894 2

Stammrechtssatz

Die Ausrufung eines neuen Staates (hier: Republik Somaliland, Jänner 1991) in einem Teilbereich des Heimatlandes des Asylwerbers kann nicht als Umstand erachtet werden, der eine Verfolgung des Asylwerbers als unwahrscheinlich erscheinen ließe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010941.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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