RS Vwgh 1993/2/25 92/18/0495

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §8;
StGB §107;
StGB §142;

Rechtssatz

Wurde der Fremde wegen § 107 Abs 1, § 107 Abs 2 und § 142 Abs 1 StGB strafgerichtlich verurteilt, ist er außerdem Alkoholiker, aggressiv und darüber hinaus arbeitsunfähig, so wiegen die maßgebenden öffentlichen Interessen an der Aufrechterhaltung des Aufenthaltsverbotes so schwer, daß auch Kriegsereignisse in der Heimat des Fremden nicht zu einem für ihn positiven Ergebnis der Interessenabwägung führen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180495.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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