RS Vwgh 1993/3/22 92/13/0151

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Veröffentlicht am 22.03.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
BAO §83;
ZustG §9;

Rechtssatz

Die Verpflichtung der Behörde, einem Bevollmächtigten zuzustellen, setzt voraus, daß eine entsprechende Bevollmächtigung eines Vertreters gegenüber der Abgabenbehörde auch tatsächlich erfolgt ist. Die Zustellung an den Bevollmächtigten ist ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Vollmacht geboten (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, Seite 238 zu § 101 BAO alte Fassung, E 29.5.1990, 89/04/0111, 0112).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungBeginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130151.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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