RS Vwgh 1993/5/26 89/13/0082

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;
BAO §303 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/26 90/13/0155 37

Stammrechtssatz

Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen, sodaß Vollmachten in Akten von Klienten für das Verfahren gegen den Bevollmächtigten oder den, der eine Bevollmächtigung seiner Person behauptet, nicht als bekannt angesehen werden können (Hinweis E 13.5.1986, 83/14/0089;, 0094; E 22.10.1986, 85/13/0071; E 17.11.1983, 83/15/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130082.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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