RS Vfgh 1986/11/28 B460/86

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Veröffentlicht am 28.11.1986
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Index

44 Zivildienst
44/01 Zivildienst

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
MRK Art9
StGG Art14
ZivildienstG §2 Abs1

Beachte

in den wesentlichen Entscheidungsgründen ähnlich: B130/86 und B417/86, beide vom 27. September 1986, letzteres Erk. allerdings ohne Relevierung des Art9 MRK

Rechtssatz

ZDG; keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des in §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung, insbesondere nicht durch Verfahrensverstöße gravierender Natur im Bereich der Beweiswürdigung; keine Verletzung im Gleichheitsrecht; das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art14 StGG bezieht sich nur auf religiöse Fragen; Art9 MRK kann durch die Verweigerung der Befreiung vom Wehrdienst nicht verletzt werden

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zivildienst

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B460.1986

Dokumentnummer

JFR_10138872_86B00460_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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