RS Vwgh 1993/10/19 93/08/0102

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Veröffentlicht am 19.10.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AVG §8;
BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §2 Abs1 Z2;
BSVG §33 Abs1;
BSVG §33 Abs2;

Rechtssatz

Da gemäß § 33 Abs 2 BSVG die Beiträge "gemäß Abs 1" (diese Bestimmung nennt auch die Beiträge für die gemäß § 2 Abs 1 Z 2 BSVG Pflichtversicherten) jene Personen schulden, die auf ihre Rechnung und Gefahr den land(forst)wirtschaftlichen Betrieb führen oder auf deren Rechnung und Gefahr der Betrieb geführt wird, ist diejenige Person, auf deren Rechnung und Gefahr der landwirtschaftliche Betrieb geführt wird und die daher im Falle der Bejahung der Versicherungspflicht ihres Sohnes, um dessen Versicherungspflicht es im Beitragsverfahren geht, als Beitragsschuldner zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge rechtlich verpflichtet wäre, insoweit (ähnlich einem Dienstgeber im Verfahren über die Versicherungspflicht eines Dienstnehmners) rechtlicher Interessent im Verfahren über die Versicherungspflicht ihres Sohnes iSd § 8 AVG und daher Partei des Verwaltungsverfahrens.

Schlagworte

Sozialversicherung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993080102.X01

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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