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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §75 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/23 92/11/0196 3Stammrechtssatz
Bei Erlassung einer Aufforderung nach dem ersten Satz des § 75 Abs 2 KFG geht es (noch) nicht darum, konkrete Umstände zu ermitteln, aus denen bereits das Fehlen einer Voraussetzung für die Erteilung einer Lenkerberechtigung erschlossen werden kann. Es geht in diesem Stadium vielmehr darum, ob genügend begründete Bedenken in dieser Richtung bestehen, die die Prüfung des Vorliegens solcher Umstände unter der hiefür notwendigen Mitwirkung des Besitzers der Lenkerberechtigung geboten erscheinen lassen (Hinweis E 18.12.1985, 85/11/0159).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110119.X01Im RIS seit
19.03.2001