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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Eine an den Asylwerber (türkischer Staatsangehöriger kurdischer Nationalität) gerichtete Aufforderung, als Dorfschützer tätig zu werden, kann im Ergebnis allein nicht als staatliche Verfolgung gewertet werden (Hiweis E 26.11.1993, 92/01/0910). Macht der Asylwerber darüber hinaus weitere Fluchtgründe geltend, kann allein aus diesem Grund das Vorliegen von Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 bzw begründeter Furcht vor einer solchen nicht verneint werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010230.X02Im RIS seit
20.11.2000