RS Vwgh 1993/12/16 93/01/0230

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Eine an den Asylwerber (türkischer Staatsangehöriger kurdischer Nationalität) gerichtete Aufforderung, als Dorfschützer tätig zu werden, kann im Ergebnis allein nicht als staatliche Verfolgung gewertet werden (Hiweis E 26.11.1993, 92/01/0910). Macht der Asylwerber darüber hinaus weitere Fluchtgründe geltend, kann allein aus diesem Grund das Vorliegen von Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 bzw begründeter Furcht vor einer solchen nicht verneint werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010230.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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