RS Vwgh 1994/1/24 93/10/0173

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Veröffentlicht am 24.01.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §29 Abs4;
ApG 1907 §29 Abs5;
AVG §56;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 24.1.1993 93/10/0174

Rechtssatz

Es kann nicht davon ausgegangen werden, der Bf sei durch die (rechtswidrige) rückwirkende Entziehung der Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke iSd § 29 Abs 4 ApG nicht beschwert, kann doch nicht ausgeschlossen werden, daß sich an die Zurücknahme der Hausapothekenbewilligung zu einem bestimmten Zeitpunkt infolge der Bindungswirkung dieses Ausspruches noch weitere (derzeit nicht bedachte bzw absehbare) Folgen knüpfen (Hinweis E 18.5.1993, 92/11/0283); hier wurde dem Bf die Möglichkeit genommen, die bis zur Bescheidzustellung rechtswidrig abgegebenen Medikamente mit den Krankenkassen abzurechnen, ein Rechtsnachteil, der aus der rechtswidrigen Zurücknahme der Hausapothekenbewilligung resultiert.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100173.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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