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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ApG 1907 §29 Abs4;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 24.1.1993 93/10/0174Rechtssatz
Es kann nicht davon ausgegangen werden, der Bf sei durch die (rechtswidrige) rückwirkende Entziehung der Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke iSd § 29 Abs 4 ApG nicht beschwert, kann doch nicht ausgeschlossen werden, daß sich an die Zurücknahme der Hausapothekenbewilligung zu einem bestimmten Zeitpunkt infolge der Bindungswirkung dieses Ausspruches noch weitere (derzeit nicht bedachte bzw absehbare) Folgen knüpfen (Hinweis E 18.5.1993, 92/11/0283); hier wurde dem Bf die Möglichkeit genommen, die bis zur Bescheidzustellung rechtswidrig abgegebenen Medikamente mit den Krankenkassen abzurechnen, ein Rechtsnachteil, der aus der rechtswidrigen Zurücknahme der Hausapothekenbewilligung resultiert.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100173.X02Im RIS seit
11.07.2001