RS Vwgh 1994/1/26 93/01/1524

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Veröffentlicht am 26.01.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;
AsylG 1991 §20 Abs2;

Rechtssatz

Es kommt weder darauf an, wielange sich ein Asylwerber im Transitland (hier: Ungarn und Slowenien) aufgehalten noch welche Absicht er dabei gehabt hat und ob das (jeweilige) Transitland Kenntnis von seiner Durchreise hatte, weshalb auch die belangte Behörde keine weitere Ermittlungspflicht in dieser Richtung, die das Vorliegen eines der Fälle des § 20 Abs 2 AsylG 1991 zur Voraussetzung hätte, traf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011524.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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