RS Vwgh 1994/2/10 93/18/0366

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Veröffentlicht am 10.02.1994
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;
FrG 1993 §20 Abs1;
StGB §127;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Unbedenklichkeit der Interessenabwägung gemäß § 20 Abs 1 FrG 1993 im Falle eines - bereits erwachsenen - Fremden, dem rechtskräfige Bestrafungen wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs 1 StVO und § 5 Abs 2 StVO (Hinweis E 25.11.1993, 93/18/0504) und darüber hinaus eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vergehens nach § 127 StGB zur Last liegen und der behauptetermaßen "vollständig" integriert ist, wobei auch seine Eltern seit mehreren Jahren in Österreich leben.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180366.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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