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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1993 §18 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen zur Unbedenklichkeit der Interessenabwägung gemäß § 20 Abs 1 FrG 1993 im Falle eines - bereits erwachsenen - Fremden, dem rechtskräfige Bestrafungen wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs 1 StVO und § 5 Abs 2 StVO (Hinweis E 25.11.1993, 93/18/0504) und darüber hinaus eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vergehens nach § 127 StGB zur Last liegen und der behauptetermaßen "vollständig" integriert ist, wobei auch seine Eltern seit mehreren Jahren in Österreich leben.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180366.X02Im RIS seit
11.07.2001