RS Vwgh 1994/3/22 93/08/0177

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Veröffentlicht am 22.03.1994
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §33 Abs1;
ASVG §34 Abs1;
ASVG §49 Abs1;
ASVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/22 93/08/0176 9

Stammrechtssatz

Die Erkundigungspflicht wird nur ausgelöst, wenn der Meldepflichtige nach dem von ihm zu fordernden Grundwissen über beitragsrechtliche und melderechtliche Angelegenheiten zumindest Bedenken gegen die bzw Zweifel an der Beitragsfreiheit gehabt haben mußte. Nach diesem Grundwissen muß ein Meldepflichtiger zwar in Betracht ziehen, daß auch "Geldbezüge und Sachbezüge", die ein Dienstnehmer "von einem Dritten erhält", zum Entgelt nach § 49 Abs 1 ASVG gehören können; dies allerdings nur, wenn der Dienstnehmer darauf "aus dem Dienstverhältnis" Anspruch hat oder sie "auf Grund des Dienstverhältnisses" erhält.

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080177.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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