RS Vwgh 1994/4/13 93/12/0237

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Veröffentlicht am 13.04.1994
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63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §39 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0194 3 (hier: Grenzpatrouillendienst kein "besonderer Anlaß").

Stammrechtssatz

Die Aufzählung des § 39 Abs 5 RGV läßt einen gewissen Grad der Besonderheit erkennen, sodaß die Subsumtion von Einsätzen nur möglich ist, wenn diese als "aus besonderem Anlaß" erfolgt gewertet werden können (hier: Verkehrsüberwachung kein "besonderer Anlaß").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120237.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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