Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/17 94/19/0033 1 (Hinweis E 24.11.1994, 93/01/1139).Stammrechtssatz
Für die Verfolgungssicherheit kommt es nicht auf Dauer und Motiv des Aufenthaltes in einem fremden Staat (hier: CSFR) an. Diese ist ab dem Zeitpunkt gegeben, ab dem der Asylwerber (hier: ein indischer Staatsangehöriger) den fremden Staat betreten hat, daß er sich hiebei nur auf der Durchreise befunden hat, ist rechtlich ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994010230.X01Im RIS seit
20.11.2000