RS Vwgh 1994/5/30 93/10/0040

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §174 Abs1 lita;
VStG §11;
VStG §12 Abs1;
VStG §19;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/06/0122 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat unter Bedachtnahme auf die Kriterien des § 12 Abs 1 und des § 19 VStG ausreichend zu begründen, weshalb sie ein Ausmaß der erstmals verhängten Primärarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen für angemessen erachtete und nicht etwa mit einer geringeren Arreststrafe das Auslangen gefunden werden konnte.

Schlagworte

Geldstrafe und Arreststrafe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100040.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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