RS Vwgh 1994/6/29 94/12/0049

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1994
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

DVG 1984 §13;
GehG 1956 §12 Abs10;
GehG 1956 §12 Abs3;
GehG 1956 §12;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0078 2

Stammrechtssatz

Die Rechtskraft einer aus Anlaß der Anstellung vorgenommenen Feststellung des Vorückungsstichtages wird nur in den in § 12 Abs 10 GehG abschließend angeführten Fällen durchbrochen; andere Anlaßfälle (etwa Änderung in der Verwendung des Beamten) können nicht dazu führen, unter Berücksichtigung des § 12 Abs 3 GehG einen günstigeren Vorrückungsstichtag als früher festzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120049.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten