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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/17 92/01/0784 1Stammrechtssatz
Der Umstand, daß der Asylwerber einberufen werden sollte (und auch einberufen worden ist), läßt keine Rückschlüsse darauf zu, daß er auf diese Weise eine individuell gegen ihn gerichtete, staatlichen Behörden seines Heimatlandes zuzurechnende Verfolgung aus Konventionsgründen zu erwarten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010377.X01Im RIS seit
06.03.2002