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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/03/10 94/19/0871 1Stammrechtssatz
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist Mitglied sowohl der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge BGBl 1955/55 wie auch des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge BGBl 1974/78, wobei das Vereinigte Königreich zur Genfer Flüchtlingskonvention die Erklärung iSd Art 1 Abschn B lit b abgegeben hat. Angesichts des Aufenthaltes des Asylwerbers (eines Staatsangehörigen Ghanas) im Vereinigten Königreich unmittelbar vor der Einreise nach Österreich und des dort gestellten Asylantrages war er bereits in einem anderen Land vor Verfolgung sicher (hier hat der Asylwerber nicht angeführt, warum das Vereinigte Königreich im Falle eines positiven Abschlusses seines dort anhängigen Asylverfahrens seinen Verpflichtungen gemäß Art 32 oder Art 33 FlKonv nicht entsprechen sollte. Im Falle eines negativen Abschlusses des Asylverfahrens wäre dem Asylwerber gemäß § 2 Abs 3 AsylG 1991 in Österreich kein Asyl zu gewähren).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994191193.X01Im RIS seit
20.11.2000