RS Vwgh 1994/9/15 94/09/0111

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Veröffentlicht am 15.09.1994
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §48 Abs1;
BDG 1979 §51 Abs1;
BDG 1979 §91;
BDG 1979 §93 Abs2;

Rechtssatz

Eine wahrheitswidrige Meldung eines Beamten über den Grund seiner anhaltenden Dienstverhinderung stellt schon wegen der bewußt falschen Information des Dienstgebers einen Verstoß gegen die Treuepflicht nach § 43 Abs 1 BDG 1979 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994090111.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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