RS Vwgh 1994/9/21 93/01/1539

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1994
beobachten
merken

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;
WaffG 1986 §16;
WaffG 1986 §5;

Rechtssatz

Aus dem unbefugten Führen einer Waffe kann noch nicht darauf geschlossen werden, daß die Gefahr einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen iSd § 12 Abs 1 WaffG besteht. Es müßten vielmehr für eine derartige Annahme weitere Umstände hinzutreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011539.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten