RS Vwgh 1994/10/19 92/12/0245

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Veröffentlicht am 19.10.1994
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1983 §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/12/0144 2 (hier: Abfertigung einer Versehrtenrente)

Stammrechtssatz

Einkünfte (im Sinne des § 4 Abs 2 StudFG) sind dann zugeflossen, wenn der Steuerpflichtige die rechtliche und wirtschaftliche bzw die objektive Verfügungsmöglichkeit darüber erlangt hat (Hinweis E 14.12.1987, 86/12/0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992120245.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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