RS Vwgh 1994/11/23 91/13/0111

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Veröffentlicht am 23.11.1994
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Index

21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §1 Abs1;
BewG 1955 §14;
EStG 1972 §6 Z1;
HGB §203 Abs2;
HGB §203 Abs3;

Rechtssatz

Die Bestimmungen des ersten Teiles des Bewertungsgesetzes, zu denen auch § 14 BewG gehört, gelten gemäß § 1 Abs 1 BewG grundsätzlich auch für die Einkommensteuer; dies jedoch nur insoweit, als sich nicht aus einkommensteuerlichen Vorschriften etwas anderes ergibt. Letzteres trifft auf den Inhalt des Begriffes Anschaffungskosten und Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes zu (Hinweis E 21.12.1993, 89/14/0289).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130111.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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