RS Vfgh 1990/6/27 B658/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1990
beobachten
merken

Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art83 Abs2 Tir GVG 1983 §10 Abs3

Leitsatz

Kein Entzug des gesetzlichen Richters durch die Ab- statt Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung einer Bieterbewilligung für einen zweiten Wiederversteigerungstermin; Rechtskraft der Versagung einer Bieterbewilligung für den ersten Wiederversteigerungstermin

Rechtssatz

Mit dem angefochtenen Bescheid wird der Beschwerdeführerin die Bieterbewilligung für einen z w e i t e n Wiederversteigerungstermin gemäß §10 Abs3 Tir. GVG 1983 verweigert. Seit dem ersten Wiederversteigerungsverfahren hat sich die Sach- und Rechtslage nicht verändert. Wie der Verfassungsgerichtshof bereits im Erkenntnis VfSlg. 10890/1986 dargelegt hat, steht einem Ansuchen um Bieterbewilligung für einen zweiten Wiederversteigerungstermin bei unveränderter Sach- und Rechtslage die rechtskräftige Versagung einer Bieterbewilligung für den ersten Wiederversteigerungstermin entgegen. Der Antrag auf Bieterbewilligung wäre, nachdem ein solcher für den ersten Wiederversteigerungstermin rechtskräftig abgewiesen worden war, im zweiten Rechtsgang zurückzuweisen gewesen, da es sich hiebei um ein- und dasselbe (Wiederversteigerungs-)Verfahren handelt. Eine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte - insbesondere des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter - ist jedoch durch die Abweisung der Berufung anstelle ihrer Zurückweisung, wie der Verfassungsgerichtshof insbesondere in VfSlg. 10348/1985 ausgesprochen hat, ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auslegung eines Bescheides, Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive, Bescheid Rechtskraft, Rechtskraft Bescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B658.1990

Dokumentnummer

JFR_10099373_90B00658_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten