RS Vwgh 1995/1/17 92/08/0128

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16 Abs1 litg;
AlVG 1977 §46 Abs1;
AlVG 1977 §46 Abs5;
AlVG 1977 §59;

Rechtssatz

Hat der Arbeitslose dem Arbeitsamt bekannt gegeben, daß er sich für 2 Tage im Ausland aufhält, so hat das Arbeitsamt von Amts wegen ohne gesonderter Geltungmachung und ohne persönliche Wiederanmeldung über den Anspruch auf Notstandshilfe zu entscheiden (Hinweis E 9.2.1993, 92/08/0116), da § 46 Abs 5 AlVG eine persönliche Wiedermeldung beim Arbeitsamt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vorsieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992080128.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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