RS Vwgh 1995/2/28 90/14/0197

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1995
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §3 Abs1;
UStG 1972 §3 Abs9;
UStG 1972 §6 Z9 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/08 88/15/0137 1

Stammrechtssatz

In der Errichtung des Gebäudes und der Übertragung (Einräumung) des Nutzungsrechtes durch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft iSd WEG 1975 an die Wohnungseigentümer liegt ein umsatzsteuerbarer Vorgang, der die Unternehmereigenschaft der Gemeinschaft begründet. Das Entgelt für den Umsatz der Wohnungseigentumsgemeinschaft besteht in dem von den Miteigentümern zu leistenden Anteilen an den für die Errichtung des Gebäudes bei der Gemeinschaft anfallenden Kosten (Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, Anm 33 zu § 2, Anm 166 zu § 6 Z 9 und Anm 78c ff zu § 12;

Kolacny-Scheiner, Fallbeispiele zur Mehrwertsteuer, Seite 138 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990140197.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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