RS Vwgh 1995/4/25 93/08/0285

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Veröffentlicht am 25.04.1995
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/26 91/08/0058 3

Stammrechtssatz

Ein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb wird ab jenem Zeitpunkt auf Rechnung und Gefahr einer Person geführt, ab dem sie auf Grund ihrer dinglichen oder obligatorischen Rechtsstellung aus den getätigten Geschäften (im Rahmen der Betriebsführung) im Außenverhältnis berechtigt und verpflichtet wird.

(Hinweis auf E 1980/09/19 2207/77 1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993080285.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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