RS VwGH Erkenntnis 1995/04/27 93/17/0075

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Veröffentlicht am 27.04.1995
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Rechtssatz

Die Zustellung einer Erledigung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, entsprechend der Zustellverfügung vermag gegenüber der Partei keine Rechtswirkungen zu entfalten; dies selbst im Falle des tatsächlichen Zukommens an die Partei, weil weder ein Fall des § 7 ZustG noch des § 9 Abs 1 zweiter Satz ZustG vorliegt (Hinweis E 18.5.1988, 87/02/0150).

Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Vertretungsbefugter juristische Person
Im RIS seit
22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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