RS Vwgh 1995/5/24 94/03/0294

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Veröffentlicht am 24.05.1995
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
GelVerkG §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/30 94/03/0155 1

Stammrechtssatz

Dem Gegenstand der Regelung des § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 nach soll mit dem Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit das Vorhandensein der nach der Eigenart des Gewerbes erforderlichen Eigenschaften bei den im Fahrdienst verwendeten Personen hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, insbesondere in Ansehung der Sicherheit der im Rahmen des Taxigewerbes zu befördernden Personen, gewährleistet werden (Hinweis E 15.6.1994, 92/03/0223).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994030294.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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