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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/30 94/03/0155 1Stammrechtssatz
Dem Gegenstand der Regelung des § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 nach soll mit dem Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit das Vorhandensein der nach der Eigenart des Gewerbes erforderlichen Eigenschaften bei den im Fahrdienst verwendeten Personen hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, insbesondere in Ansehung der Sicherheit der im Rahmen des Taxigewerbes zu befördernden Personen, gewährleistet werden (Hinweis E 15.6.1994, 92/03/0223).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994030294.X03Im RIS seit
20.11.2000