RS Vwgh 1995/5/31 94/01/0769

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Veröffentlicht am 31.05.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2 idF 1994/610;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Das erstinstanzliche Verfahren war insoweit mangelhaft iSd durch den VfGH "bereinigten" (BGBl 1994/610) § 20 Abs 2 AsylG 1991, als jegliche Auseinandersetzung durch die Erstbehörde mit dem Vorbringen des Asylwerbers hinsichtlich der allgemeinen Lage der im Kosovo lebenden Angehörigen albanischer Nationalität unterblieben ist. Die bel Beh hat daher zutreffend auf die Berufungsausführungen Bezug genommen. Daraus, daß der Asylwerber im Zuge seiner Vernehmung auf die behaupteten Umstände nicht von sich aus Bezug genommen hat, kann keineswegs schlüssig abgeleitet werden, daß sie nicht den Tatsachen entsprechen.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994010769.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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