RS Vwgh 1995/6/28 95/21/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1995
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwRallg;
ZustG §4;

Rechtssatz

Unter einer Wohnung iSd § 4 ZustG ist jene Räumlichkeit zu verstehen, die der Empfänger tatsächlich benützt, wo er also tatsächlich wohnt (Hinweis E 16.12.1992, 92/02/0250).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wohnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995210109.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten